Hinweise zur Elektroaltgeräte- und Batterieentsorgung (WEEE / BattG)

1. Getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (§ 18 ElektroG)
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.

2. Bedeutung des Symbols „Durchgestrichene Mülltonne“
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten (bzw. deren Verpackung oder Begleitunterlagen) abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

3. Entnahme von Batterien, Akkus und Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.

4. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Sofern Sie ein Elektrogerät bei uns erworben haben oder ein gleichartiges Neugerät erwerben, können Sie Altgeräte nach vorheriger Kontaktaufnahme unter unseren im Impressum genannten Kontaktdaten unentgeltlich an uns zurücksenden bzw. abgeben. Alternativ können Altgeräte bei den örtlichen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (Wertstoffhöfen) oder den Rücknahmestellen der von uns genutzten B2B-/B2C-Rücknahmesysteme abgegeben werden.

5. Datenschutzhinweis
Wir weisen alle Nutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener oder betrieblicher Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten (z. B. im internen Flash-Speicher von Barcodescannern oder auf TSE-Speichermedien) selbst verantwortlich sind.
6. Hinweise zur Batterieentsorgung (BattG / EU-Batterieverordnung)
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien/Akkus enthalten (z. B. kabellose Barcodescanner, elektronische Regaletiketten), sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen: Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Altbatterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse laut Impressum) oder bei kommunalen Sammelstellen zurückgeben.

  • Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
  • Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
  • Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber

Unsere WEEE-Registrierungsnummer: WEEE-Reg.-Nr. DE50510459